hier der Auszug aus dem amtlichen Stimmzettel, unsere Liste ….
Bitte machen sie oben ein Listenkreuz, so verschenken Sie sicher keine Stimme.
Mit Ihrem Kreuz beim Wahlvorschlag 06 unterstützen sie unsere PARTEIFREIE Politik.
Hier ist aber nur ein Kreuz zulässig, sonst wird Ihre Wahl ungültig.

Mit einer 1, 2 oder 3 vor dem Namen können Sie einzelne Persönlichkeiten, die Sie schätzen besonders unterstützen. Achten Sie aber darauf, dass Sie nicht mehr als 40 Stimmen vergeben, sonst würde Ihre Wahl ungültig
Wenn Sie es genauer wissen wollen, geht‘s hier weiter …
Stimmabgabe
Die stimmberechtigte Person hat so viele Stimmen, wie Stadtratsmitgliederglieder oder Kreisräte zu wählen sind. In Friedberg mit über 30.000 Einwohnern sind es 40 Stimmen und für den Kreistag Aichach Friedberg sind 60 Stimmen zu vergeben.
Ihr Stimmen können Sie auf die Bewerber eines Wahlvorschlages oder unterschiedlicher Wahlvorschläge verteilen (panaschieren). Dabei dürfen Bewerber jeweils bis zu drei Stimmen erhalten (häufeln oder kumulieren).
Bei der Wahl kann auch eine Liste als Ganzes markiert werden. Ohne weitere Markierungen erhält dann jeder Listenkandidat eine Stimme, zwei oder dreifach vorkumulierte Kandidaten erhalten entsprechend mehr Stimmen. Allerdings kann kein Kandidat mehr als drei Stimmen erhalten. Werden auch Stimmen an Kandidaten anderer Parteien verteilt, reduzieren sich die Stimmen der markierten Liste entsprechend. Wird ein Listenkandidat gestrichen, bekommt er keine Stimme von der Liste.
Bei der Auswertung werden zuerst alle Stimmen an die gewählten Personen zugeteilt, erst dann werden die Stimmen an die markierte Liste auf deren Kandidaten in der Reihenfolge des Listenplatzes verteilt. Gestrichene Kandidaten bleiben dabei unberücksichtigt. Auf der Liste stehen die dreifach aufgeführten Kandidaten vor den doppelten aufgeführten (Vorkumulieren) und diese vor den einfach aufgeführten Kandidaten.
Anzahl der Gemeinderats- bzw. Stadtratsmitglieder
| Gemeinden mit … | Anzahl der Gemeinde- ratsmitglieder |
|||
| bis zu | 1.000 | Einwohnern | 8 | |
| 1.001 | bis zu | 2.000 | Einwohnern | 12 |
| 2.001 | bis zu | 3.000 | Einwohnern | 14 |
| 3.001 | bis zu | 5.000 | Einwohnern | 16 |
| 5.001 | bis zu | 10.000 | Einwohnern | 20 |
| 10.001 | bis zu | 20.000 | Einwohnern | 24 |
| 20.001 | bis zu | 30.000 | Einwohnern | 30 |
| 30.001 | bis zu | 50.000 | Einwohnern | 40 |
| 50.001 | bis zu | 100.000 | Einwohnern | 44 |
| 100.001 | bis zu | 200.000 | Einwohnern | 50 |
| 200.001 | bis zu | 500.000 | Einwohnern | 60 |
| Stadt Nürnberg | 70 | |||
| Landeshauptstadt München | 80 | |||
Sinkt die Einwohnerzahl in einer Gemeinde unter eine der oben genannten Einwohnergrenzen, so ist die Zahl der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erst in der übernächsten Wahlzeit auf die gesetzlich vorgeschriebene Zahl zu verringern.
Anzahl der Kreisräte
| Landkreise mit … | Anzahl der Kreisräte |
|||
| bis zu | 75.000 | Einwohnern | 50 | |
| 75.001 | bis zu | 150.000 | Einwohnern | 60 |
| 150.001 | und mehr Einwohnern | 70 | ||
Quelle: https://www.wahlrecht.de
„Wer sich im deutschen Wahlrecht ein bißchen auskennt und dies auch noch anderen Leuten kundtun will, kann sehr schnell sehr einsam werden. Denn die sicherste Methode, eine muntere Gesprächsrunde zu sprengen, ist, einen kleinen Monolog über das Zustandekommen von Überhangmandaten sowie über den Unterschied zwischen Erst- und Zweitstimme zu halten. So etwas will kaum jemand wissen, was – nebenher gesagt – schon seit Jahren dazu führt[e], daß die FDP es immer wieder in den Bundestag schafft[e], und zwar, weil die Leute glauben, die Zweitstimme sei weniger wichtig und könne deshalb mildtätigen Zwecken zukommen. Selbst die tapfersten Zuhörer kramen an dieser Stelle normalerweise nach ihrem Autoschlüssel, spätestens aber ergreifen sie die Flucht bei den unglaublich öden Details der Stimmenauszählmethoden nach d’Hondt und/oder Hare/Niemeyer.
Wohl nirgendwo ist das Wahlrecht so kompliziert wie in Deutschland, und deshalb ist es auch so gerecht. (In manchen Bundesländern geht es noch gerechter zu, weil die Wähler ihre Stimmen kumulieren und panaschieren dürfen – was das ist, kann sogar der Landeswahlleiter nur erklären, wenn er vorher ein paar Bierchen kumuliert hat.)“
Quelle: DER SPIEGEL 44/1997, S. 17

